Allgemeine Geschäftsbedingungen Gletscherbahnen Kaprun AG
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Partnern der Region Zell am See-Kaprun, der Zell am See-Kaprun Sommerkarte und den natürlichen und juristischen Personen, die Dienste der Gletscherbahnen Kaprun AG nutzen (im folgenden „Nutzer“). Die AGB betreffen die Nutzung der Websites www.kitzsteinhorn.at sowie aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains, soweit sie den Karten-Online-Verkauf der SuperSkiCard und der Alpin Card anbieten. Sie finden auch dann Anwendung, wenn Sie den Karten-Online-Verkauf der SuperSkiCard und der Alpin Card anderer Websites nutzen, die den Zugang zur Website www.kitzsteinhorn.at ausschnittsweise oder insgesamt ermöglichen.
Die AGB finden im Übrigen auch auf sämtliche andere Leistungen, die durch die Gletscherbahnen Kaprun AG direkt erbracht werden, Anwendung, wie insbesondere den Transport mit Seilbahnen und Liftanlagen, die Erbringung von Leistungen in den Restaurants der Gletscherbahnen Kaprun AG sowie sonstige Dienstleistungen.
1. Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile sind:
- Diese AGB
- Die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen laut Aushang im Zugangsbereich der jeweiligen Seilbahnanlagen
- Die FIS-Regeln
Die vorliegenden AGB gelten für (i) die Nutzung der Seilbahnanlagen der Gletscherbahnen Kaprun AG aufgrund von eigenen Tickets und Tarifen, (ii) für die Gastronomie, (iii) sonstige Dienstleistungen, (iv) den Ankauf von Merchandise-Artikeln und (v) die Nutzung der Pisten.
2. Vertragsabschluss
Die Online-Bestellung des Kunden setzt eine vollständige und korrekte Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandener Pflichtfelder sowie das ausdrückliche Anerkennen der AGB mittels der im Buchungsfenster vorgesehenen Applikation voraus. Falschangaben können zum ersatzlosen Entzug der Berechtigung und zum Beförderungsausschluss führen. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten (Namen, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse) unverzüglich bekanntzugeben. Die Eingabe der Daten und das Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ stellt rechtlich ein Anbot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die Tickets, Gutscheine oder Merchandise-Artikel der Gletscherbahnen Kaprun AG dar. Die Annahme dieses Kaufanbotes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Es besteht keine Verpflichtung, das Angebot des Kunden anzunehmen. Der Kunde erhält gegebenenfalls längstens binnen 10 Tagen an die bekanntgegebene Adresse eine E-Mail, mit der eine Annahme des Kaufanbotes erfolgt. Die Regelungen gelten sinngemäß bei Kauf der Tickets an den Kassen der Gletscherbahnen Kaprun AG; dies mit der Maßgabe, dass einem Kunden, der Verbraucher i. S. des KSchG ist, bei Online-Bestellungen ein Widerrufsrecht zusteht; die Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular sind auf der Website der Gletscherbahnen Kaprun AG verlinkt. Die von den Gletscherbahnen-Kaprun-AG-Tickets umfassten Leistungen können nach Erhalt des jeweiligen Datenträgers bzw. nach Inbetriebnahme der Seilbahn- und Liftanlagen in Anspruch genommen werden.
Der Verkauf der Gletscherbahnen-Kaprun-AG-Tickets erfolgt zu den (i) auf der Website der Gletscherbahnen Kaprun AG bzw. zu den (ii) in den bei den Gletscherbahnen Kaprun AG aufliegenden Preislisten, Preisaushängen, Foldern etc. („Tarifaushänge“) angeführten aktuellen Tarifen. Der Kauf der Gletscherbahnen-Kaprun-AG-Tickets kann mit Kreditkarte (z. B. Visa, Mastercard, American Express oder Diners Club), PayPal, Vorabüberweisung oder in bar erfolgen.
3. Leistungserbringung
Die Leistungserbringung kann aufgrund technischer Störungen, bei Schneemangel, bei höherer Gewalt oder bei Naturkatastrophen wie Sturm, Gewitter, Starkregen, Schneechaos, Lawinengefahr usw. oder aufgrund sonstiger Betriebsumstände vorübergehend ganz oder teilweise eingeschränkt sein. Aufgrund von bestimmten Witterungs- und Betriebsumständen kann es zu Verkaufs- und/oder Beförderungslimitierungen kommen. In der Vor- und Nachsaison ist jedenfalls mit eingeschränktem Lift- und Pistenangebot zu rechnen. Es gelten ferner die behördlich vorgegebenen Vorschriften und Maßnahmen im Zusammenhang mit Pandemien (z.B. COVID-19).
Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine (anteilige) Rückerstattung geltend gemacht werden kann, wenn die Partner der Alpin Card leistungsbereit sind, der Nutzer dieser Leistungen aber auf Grund persönlicher Überlegungen/Entscheidungen nicht in Anspruch nimmt; sollten daher z.B. behördliche Maßnahmen für die Inanspruchnahme der Leistungen der Partner der Alpin Card angeordnet werden (z.B. Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testnachweises, eines Impfnachweises, etc.) und sollte der Nutzer diese Nachweise nicht erbringen können oder wollen, so kann kein Ausdruck auf eine (anteilige) Rückvergütung gemacht werden. Festgehalten wird weiters, dass die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen COVID-19 oder sonstiger Schutzmaßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie ausschließlich in der Verantwortung des Nutzers liegt. Sollte der Nutzer behördlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht einhalten können oder wollen, so darf seine Beförderung nicht erfolgen und kann keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung geltend gemacht werden. Ebenso besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung oder Verlängerung der Alpin Card, wenn Partner der Alpin Card einzelne oder mehrere Liftanlagen auf Grund der – pandemiebedingt – geringen Nutzerfrequenz außer Betrieb nehmen, da der Nutzer dennoch die Möglichkeit hat, den Großteil der angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.
4. Betriebsschluss
Der Beförderungsvertrag mit der Gletscherbahnen Kaprun AG gilt jeweils nur bis zum Betriebsschluss.
5. Online-Shop/Gutscheine
Zum Einkauf in unserem Online-Shop sind nur Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr berechtigt. Bei den Gutscheinen handelt es sich je nach ausgewähltem Gutschein um Wert- oder Sachgutscheine.
Sollte der Gutschein durch einen elektronischen Bestellvorgang erworben werden, gelten insbesondere die diesbezüglichen Bedingungen (siehe Punkt 2).
6. Gültigkeit Tickets
Bei Inanspruchnahme der Beförderungsleistung der Gletscherbahnen Kaprun AG ist ein gültiger Fahrausweis (Ticket) mitzuführen und in den Kontrollzonen bei Aufforderung vorzuweisen. Tickets für mehrere Tage gelten nur für aufeinanderfolgende Tage, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Gültigkeitsdauer festgesetzt ist (bspw. Wahlskipässe). Nicht beanspruchte Tage verlieren ihre Gültigkeit und werden weder rückvergütet noch ersetzt oder gutgeschrieben. Fahrausweise sind nicht übertragbar.
7. Ticketmissbrauch
Die Tickets sind (auch innerhalb der Familie) nicht übertragbar. Jeder Missbrauch führt zum ersatzlosen Entzug des Tickets. Der Kunde ist ferner zum Ersatz der Kosten einer Tageskarte und Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von EUR 70,– verpflichtet. Das Ticket ist so zu verwahren, dass auch ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist. Die Einbringung einer Strafanzeige bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8. Rückvergütung
Ist der Kunde durch eine schwere Verletzung oder Erkrankung an der Ausübung des Skisportes verhindert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Gletscherbahnen Kaprun AG behält sich aber kulanzhalber eine Rückvergütung der Kosten des Tickets (ausgenommen 1-Tages-Karte) nach jeweiligem Ermessen vor. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests eines ortsansässigen Arztes.
9. Kartenumtausch und Kartenersatz
Umtausch, Übertragung auf andere, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Es gibt zudem keinen Ersatz für verlorene und vergessene Skipässe.
10. Haftung
Die Haftung für Sachschäden wird auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eingeschränkt.
11. Verpflichtung der Nutzer
Es gelten die Beförderungsbedingungen laut Aushang im Zugangsbereich der jeweiligen Seilbahnanlagen. Anordnungen der Bergbahn-Mitarbeiter, des Info-Teams und des Pisten- und Rettungsteams in Bezug auf den technischen Betrieb der Anlagen und die Nutzung der Pisten sind Folge zu leisten. Mit der Natur und Mitmenschen muss rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst umgegangen werden. Jegliche Verunreinigung, Wegwerfen von Müll, Zigaretten etc. haben zu unterbleiben.
12. Pisten- & Rettungsteam
Wir bitten um Verständnis, dass Bergekosten verrechnet werden. Unser Pisten- und Rettungsteam überwacht nur markierte und geöffnete Pisten – im freien Gelände bewegen Sie sich auf eigene Gefahr. Im Falle eines Unfalles obliegt es der Entscheidung des Pisten- und Rettungsteams, wie eine Versorgung und Rettungsmaßnahmen vorzunehmen sind.
13. Trainingsgelände
Die Zurverfügungstellung eines Trainingsgeländes durch die Gletscherbahnen Kaprun AG erfolgt nur nach gesonderter schriftlicher Trainingsvereinbarung. Auf diese abzuschließende Trainingsvereinbarung finden die vorliegenden AGB subsidiär Anwendung.
14. Datenschutz
Der Schutz der persönlichen Daten unserer Kunden ist der Gletscherbahnen Kaprun AG ein besonderes Anliegen. Die Daten der Kunden werden daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und DSG) verarbeitet. Die Datenschutzerklärung ist unter www.kitzsteinhorn.at/de/datenschutz abrufbar.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart. Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, ist für allfällige Rechtsstreitigkeiten jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt. Wenn der Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU ist, kann er eine Klage wahlweise bei dem sachlich zuständigen Gericht in Salzburg einbringen oder vor dem Gericht des Ortes, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. In allen anderen Fällen wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Gesellschaft vereinbart.
*Stand: September 2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen „Alpin Card"
I. Allgemeines und Leistungsumfang
Die Ski ALPIN CARD ist ein Produkt der unter der Website www.alpincard.at genannten, teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften für die auf der Website genannten Regionen („die Regionen“). Die Ski ALPIN CARD ist ein Skipass der zur Nutzung der am Nutzungstag jeweils in Betrieb befindlichen Anlagen an 15 Tagen, nicht vor dem 14. Oktober 2023 und nicht nach dem 1. Mai 2024 berechtigt, wobei die Mitglieder der Ski ALPIN CARD sich jedoch – bis auf Widerruf – freiwillig dazu bereit erklären, berechtigten Inhabern von Ski ALPIN CARDs auch über 15 Tage hinaus die Nutzung der Anlagen zu gestatten und die Ski ALPIN CARD Tages- und Mehrtages- Skipässe (in der Folge gemeinsam: die Ski ALPIN CARD) können entweder online über eine der Websites der teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften oder zu den jeweiligen Öffnungszeiten direkt bei den teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften erworben werden. Es gelten in jedem Fall die vorliegenden AGB. Vertragspartner des Kunden aus dem Kauf der Ski ALPIN CARDs sind jeweils die teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften.
Die Ski ALPIN CARD berechtigt den Kunden je nach Produkt zur Benutzung der von den teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften, im jeweiligen Umfang betriebenen Anlagen und Pisten, während der Betriebs- und Öffnungszeiten. (davon ausgenommen sind Sonderfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten) und (soweit von den teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften organisiert) des örtlichen Skibusses. Die Seilbahn- und Liftgesellschaften betreiben ihre Seilbahn- und Liftanlagen und die Pisten selbständig und eigenverantwortlich.
II. Vertragsabschluss
[1.] Die Online-Bestellung des Kunden, die jeweils über die Website der teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften erfolgt, setzt eine vollständige und korrekte Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandener Pflichtfelder sowie das ausdrückliche Anerkennen der AGB mittels der im Buchungsfenster vorgesehenen Applikation voraus. Falschangaben können zum ersatzlosen Entzug der Berechtigung und zum Beförderungsausschluss führen. Die Ski ALPIN CARD und die Ski ALPIN CARD Skipässe von 8 bis 31 Tagen sind nur mit einem aktuellen Foto buchbar. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten (Namen, Wohnanschrift, E-Mailadresse) unverzüglich bekanntzugeben. Die Eingabe der Daten und das Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig
bestellen“ stellt rechtlich ein Anbot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die Ski ALPIN CARD dar. Die Annahme dieses Kaufanbotes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Es besteht keine Verpflichtung das Angebot des Kunden anzunehmen. Der Kunde erhält gegebenenfalls längstens binnen 10 Tagen an die bekannt gegebene Adresse ein E-Mail mit dem eine Annahme des Kaufangebotes erfolgt. Die Regelungen gelten sinngemäß bei Kauf der Ski ALPIN CARD bei einer der teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften; dies mit der Maßgabe, dass einem Kunden, der Verbraucher i.S. des KSchG ist, bei Online Bestellungen ein Widerrufsrecht zusteht; die Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular sind auf der Website der teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften verlinkt.
[2.] Die von der Alpin Card umfassten Leistungen können nach Erhalt des jeweiligen Datenträgers im entsprechenden Nutzungszeitraum und nach Inbetriebnahme der Seilbahn- und Liftanlagen der teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften in Anspruch genommen werden.
III. Kosten/Zahlung
[1.] Der Verkauf der Ski ALPIN CARD erfolgt zu den (i) auf der Website www.alpincard.at bzw. zu den (ii) in den, bei den Seilbahn- und Liftgesellschaften aufliegenden Preislisten, Preisaushängen, Foldern etc. („die Tarifaushänge“) angeführten aktuellen Tarifen. Bei Kauf einer Ski ALPIN CARD wird eine Depotgebühr (KeyCard Pfand) verrechnet, deren Höhe ebenfalls aus den Tarifaushängen ersichtlich ist. Sie wird gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag eingehoben. Die Depotgebühr und die angeführten Tarife beinhalten jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Kauf der Ski ALPIN CARD kann mit Kreditkarte (z.B. Visa, Master Card, American Express oder Diners Club), Vorabüberweisung oder in bar bei den Seilbahn- und Liftgesellschaften erfolgen.
[2.] Für eine verloren gegangene oder beschädigte Ski ALPIN CARD kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro (zzgl. KeyCard Pfand) eine neue Ski ALPIN CARD ausgestellt werden. Die Neuausstellung erfordert die Vorlage des Sperrbelegs und eines amtlichen Lichtbildausweises.
IV. Versand
Bei Online-Bestellung mit postalischer Zustellung wird die Ski ALPIN CARD in der Regel binnen zweier Tage nach Annahme der Bestellung versendet. Für die Zustellungsdauer der Post kann keine Verantwortung übernommen werden. Im Regelfall dauert die Zustellung nach Absendung mindestens drei Werktage.
V. Nutzung der Dienstleistungen
Sofern die Mitgliedsgesellschaften der Ski ALPLIN CARD grundsätzlich leistungsbereit sind, d.h. die Liftanlagen zumindest teilweise in Betrieb sind und eine Benutzung der entsprechenden Pisten aufgrund der Schneelage möglich ist , hat der Kunde kein Rücktrittsrecht; insbesondere nicht bei Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehener Abreise des Kunden, vorübergehenden Betriebsunterbrechungen, witterungsbedingten Betriebseinstellungen von einzelnen Anlagen oder Skigebieten, Sperrungen einzelner Skiabfahrten oder Skigebiete, Überfüllung von Pisten und Krankheit des Ticketbesitzers.
Es gibt daher in diesen Fällen keinen Anspruch auf Rückerstattung und der Kunde ist nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden.
Die tatsächliche Nutzung der Ski ALPIN CARD fällt in die Sphäre des Kunden, sofern die Partner deren Liftanlagen in Betrieb haben. Bei einer Nutzung von weniger als 15 Tagen besteht demnach kein Anspruch auf Rückerstattung.
Für die Nutzung der Ski ALPIN CARD-Dienstleistungen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Lift- und Seilbahngesellschaften. Es gelten ferner die behördlich vorgegebenen Vorschriften und Maßnahmen im Zusammenhang mit Pandemien (z.B. Covid-19). Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine (anteilige) Rückerstattung geltend gemacht werden kann, wenn die Partner der Ski ALPIN CARD leistungsbereit sind, der Nutzer diese Leistungen aber auf Grund persönlicher Überlegungen/Entscheidungen nicht in Anspruch nimmt; sollten daher z.B. behördliche Maßnahmen für die Inanspruchnahme der Leistungen der Partner der Ski ALPIN CARD angeordnet werden (z.B. Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testnachweises, eines Impfnachweises, etc.) und sollte der Nutzer diese Nachweise nicht erbringen können oder wollen, so kann kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung geltend gemacht werden.
Festgehalten wird weiters, dass die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen COVID-19- oder sonstiger Schutzmaßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie ausschließlich in der Verantwortung des Nutzers liegt. Sollte der Nutzer behördlich vorgeschriebene Maßnahmen
nicht einhalten können oder wollen, so darf seine Beförderung nicht erfolgen und kann kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung geltend gemacht werden.
Ebenso besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung oder Verlängerung der Ski ALPIN CARD, wenn Partner der Ski ALPIN CARD einzelne oder mehrere Liftanlagen auf Grund der – pandemiebedingt – geringen Nutzerfrequenz außer Betrieb nehmen, da der Nutzer dennoch die Möglichkeit hat, den Großteil der angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.
VI. Haftung
Die Haftung für Schäden wird auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eingeschränkt. Schadenersatzansprüche für leichte Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Ansprüche aus dem Titel des Schadenersatzes sind bei der jeweils den Schaden zu verantwortenden Seilbahn- und Liftgesellschaft geltend zu machen.
Die Leistungserbringung kann aufgrund technischer Störungen, bei Schneemangel, bei höherer Gewalt oder bei Naturkatastrophen wie Sturm, Gewitter, Starkregen, Schneechaos, Lawinengefahr oder sonstige Betriebsumstände bei einzelnen oder mehreren Seilbahn- und Liftgesellschaft vorübergehend ganz oder teilweise eingeschränkt werden . Die Ski ALPIN CARD ist ein überregionales Produkt, das bei allen teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften genutzt werden kann. Es wird keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen der Ski ALPIN CARD bei jeder einzelnen Seilbahn- und Liftgesellschaft an jedem Tag geleistet.
Es gibt keine Verpflichtung, dass sämtliche Anlagen ständig zur Verfügung stehen. Das Angebot an nutzbaren Anlagen kann sich sowohl täglich als auch im Laufe des Tages ändern. Das jeweilige zur Verfügung stehende Angebot ergibt sich (tages)aktuell an den jeweiligen Kassen, an den elektronischen Panoramatafeln, aus den jeweiligen Infokanälen des Skigebietes und bei den jeweiligen Aufstiegshilfen sowie auch aus dem Internet. Die Einschränkung des Angebots an Anlagen sowie ein eingeschränktes Angebot an Anlagen führen zu keinem Anspruch auf Reduktion oder Rückvergütung des für einen Skipass bezahlten Entgelts.
VII. Rückerstattung bei behördlichen Betriebssperren
Sind die teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften mit allen Lift- und Seilbahnanlagen an der Leistungserbringung in sämtlichen Regionen, in denen die Ski ALPIN CARD Gültigkeit hat („die betroffenen Seilbahn- und Liftgesellschaften“) durch eine Epidemie oder Pandemie oder sonstige behördliche Verordnungen (zB Energie-Lenkungsmaßnahmen) verhindert und kommt es dadurch zu einer gänzlichen Betriebsschließung der betroffenen Seilbahn- und Liftgesellschaften über einen Zeitraum von zumindest 4 Wochen ab dem Kaufdatum, werden die vom Kunden geleisteten Kosten für die Ski ALPIN CARD für die Zeit der gänzlichen Betriebsschließung wie folgt zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt
- bei den Ski ALPIN CARD Tages- bzw. Mehrtages - Skipässen auf Grundlage der tatsächlich möglichen Nutzung (Beispiel: kommt es nach dem 3. Tag der Gültigkeit eines 12 Tagesskipasses zur Schließung, erhält der Kunde die Differenz zwischen dem Kaufpreis für einen 3-Tagesskipass und dem von ihm für den 12 Tagesskipass bezahlten Kaufpreis zurückerstattet);
- bei der Ski ALPIN CARD erworben zum Vorverkaufs- oder Normalpreis, erfolgt die Rückerstattung auf Grundlage einer Amortisationsberechnung, wobei jeweils festgestellt wird, ob sich die Kosten der Ski ALPIN CARD durch die Inanspruchnahme durch den Kunden bereits amortisiert haben. Dies ist der Fall, wenn die Karte an 15 oder mehr Tagen genutzt wurde. Die Berechnung erfolgt daher durch Division des Kaufpreises durch 15 (Tage) und Multiplikation mit der Anzahl der nicht genutzten Tage. Eine Rückerstattung ist damit jedenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ski ALPIN CARD bereits an 15 oder mehr Tagen genutzt hat.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht für Zeiträume vor dem Erwerbsdatum einer Ski ALPIN CARD. Der Rückerstattungsanspruch kann bei der verkaufenden Seilbahn- und Liftgesellschaft ab dem Saisonende geltend gemacht werden.
VIII. Rückvergütung bei Verletzungen oder Erkrankungen
Ist der Kunde durch eine Verletzung oder Erkrankung an der Ausübung des Skisports verhindert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Seilbahn- und Liftgesellschaften behalten sich aber, Kulanz halber, eine Rückvergütung der Kosten der Ski ALPIN CARD (ausgenommen 1 Tageskarte) nach jeweiligem Ermessen vor. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes eines ortsansässigen Arztes. Die Verletzung oder Erkrankung ist umgehend bekannt zu geben.
IX. Missbrauch
Die Ski ALPIN CARD ist (auch innerhalb einer Familie) nicht übertragbar. Jeder Missbrauch führt zum ersatzlosen Entzug der Karte. Der Kunde ist ferner zum Ersatz der Kosten einer Tageskarte und Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von € 70 verpflichtet. Die Karte ist so zu verwahren, dass auch ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist. Die Einbringung einer Strafanzeige bleibt ausdrücklich vorbehalten.
X. Datenschutz
Der Schutz der persönlichen Daten unserer Kunden ist den Seilbahn- und Liftgesellschaften ein besonderes Anliegen. Die Daten der Kunden werden daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und DSG) verarbeitet. Es wird auf die Datenschutzerklärungen der teilnehmenden Seilbahn- & Liftgesellschaften verwiesen.
XI. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart.
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, ist für allfällige Rechtsstreitigkeiten jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt. Wenn der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU ist, kann er eine Klage wahlweise bei dem sachlich zuständigen Gericht in Salzburg einbringen, oder vor dem Gericht des Ortes, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.
In allen anderen Fällen wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Gesellschaft vereinbart.
Stand: September 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen „SuperSkiCard"
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen der „SuperSkiCard" finden Sie auf: